Airbnb & Co.: ein Fall für die Steuer

Einnahmen aus der Vermietung bzw. Untervermietung von Wohnräumen über Plattformen wie Airbnb und Co. sind grundsätzlich steuerpflichtig und somit auch dem Finanzamt in der Steuererklärung zu melden.

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können aber umsatzsteuerpflichtig sein (z.B. bei Überschreitung der Kleinunternehmerregelung von jährlich 22.000 Euro ab 2020 bzw. bis 2019 17.500 Euro) oder auch gewerbesteuerpflichtig (Überschreitung des Freibetrags von 24.500 Euro).

Wir raten dringend davon ab, diese Einkünfte unter den Tisch fallen zu lassen, da dies als Steuerhinterziehung gewertet wird. Die Finanzbehörden machen auch keinen Unterschied, ob die Angaben absichtlich nicht gemacht oder vergessen wurden.

Kleiner Trost: Mieteinnahmen bis 520 Euro pro Kalenderjahr führen zu keiner Versteuerung.

Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH, Pascal Stiegen