ACHTUNG – es drohen hohe Verspätungszuschläge!!!

Sie haben die Frist für die Steuererklärung verpasst? Dann kann es schnell teuer werden – denn das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag erheben.

Wen kann es treffen?

Im Vorteil sind Arbeitnehmer/innen, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Die meisten Ledigen, die neben ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte erzielen, zählen dazu. Sie haben vier Jahre Zeit, eine ESt-Erklärung freiwillig abzugeben. Tun sie das nicht, droht auch kein Verspätungszuschlag.

Ganz anders ist die Sache jedoch bei Menschen, welche zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder die vom Finanzamt dazu aufgefordert wurden: Sie müssen unbedingt die Abgabefrist einhalten, da ansonsten hohe Verspätungszuschläge drohen können!

 Wann wird bei der Steuer der Verspätungszuschlag fällig?

Das Finanzamt hatte früher noch einen gewissen Ermessensspielraum, ab wann ein Verspätungszuschlag erhoben wurde. Dies wurde durch das letzte Steuermodernisierungsgesetz jedoch geändert. Es gelten seit der Steuererklärung für das Jahr 2018 verlängerete Fristen für die Abgabe der Steuererklärung – im Gegenzug hierzu greift das Finanzamt bei Verspätungen nun aber auch rigoroser durch als zuvor.

Dies bedeutet:

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres einreichen.

Wegen Corona wurde die Frist ausnahmsweise verlängert.
Für 2021 bis zum 31.10.2022.
Für 2022 bis zum 30.09.2023.

Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater/-in oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, haben nun grundsätzlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Wegen Corona wurden auch hier die Fristen verlängert:
Für 2020 bis zum 31.08.2022.
Für 2021 bis zum 31.08.2023.
Für 2022 bis zum 31.07.2024.

Werden diese Fristen nicht eingehalten, so setzt das Finanzamt in der Regel einen Verspätungszuschlag fest, welcher dann zusätzlich zur Steuerschuld gezahlt werden muss.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Pro Monat beträgt der Zuschlag jedoch mindestens 25 Euro – nach unseren bisherigen Erfahrungen werden diese 25 Euro häufig maschinell von den Finanzämtern bei verspäteter Abgabe festgesetzt. Hier kommt dann schnell eine hohe Summe zusammen. Der Maximalbetrag eines Verspätungszuschlag beträgt 25.000 Euro.

Tipp: Abgabefrist verlängern!

Sofern Sie bereits erahnen können, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollten Sie vor dem Ende der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser Antrag muss immer schriftlich erfolgen. Gründe können zum Beispiel eine Erkrankung oder ein Umzug sein. Haben Sie in der Vergangenheit Ihre Steuererklärungen immer pünktlich abgegeben, sind die Aussichten gut, dass das Finanzamt ein Auge zudrückt und Sie eine Fristverlängerung erhalten.

Sofern Sie steuerliche Unterstüzung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen gerne dahingehend alle steuerlichen Fristen fristgerecht einzuhalten, damit Sie von den hohen Verspätungszuschlägen zukünftig verschont bleiben.

Quelle: www.steuern.de