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Catering 7% oder 19% USt?

Bzgl. der Wahl des Steuersatzes für die Abgabe von Speisen und Getränken kommt es darauf an, ob neben der schlichten Essenslieferung Nebenleistungen durch den leistenden Unternehmer erbracht werden. Die schlichte Essenslieferung wird mit dem ermäßigten Steuersatz nach §12 Abs. 2 Nr. 1 UStG besteuert. Wir neben der Essenslieferung jedoch auch

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  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmen-Überschussrechnungen sowie Übergangsgewinnermittlungen
  • Erstellung von Eröffnungs-, Einbringungs-, Ergänzungs- und weiteren Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte
  • Unterstützung im Jahresabschluss (latente Steuern, steuerliche Überleitung, Steuerrückstellungen)

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Sonderseite zum Thema GmbH.